Landschaftsplanung

Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP):

Ein landschaftspflegerischer Begleitplan ist bei vorhabenbedingten Eingriffen in Natur und Landschaft gemäß § 8 (4) BNatSchG bzw. den entsprechenden Ländergesetzen ein verbindlicher Bestandteil der Fachplanung.

Im LBP wird die Ausgangssituation von Natur und Landschaft sowie der vorhabenbedingte Eingriff beschrieben, und es werden die erforderlichen Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffes in Text und Karte dargestellt.

Die Leistungen im Einzelnen sind:

  • Bestandsplan
  • Konfliktplan
  • Maßnahmeplan
  • Bilanzierung von Eingriff und Kompensation
  • Pflanzpläne

Umweltverträglichkeits-
studien-Screening
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