Stadtplanung
Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument der Stadtplanung. Sie hat die Aufgabe die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde zu steuern. Im Flächennutzungsplan ist für das gesamte Stadtgebiet die beabsichtigte Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen darzustellen.
Wir bieten Ihnen die Erstellung von
- Flächennutzungsplänen
- Bebauungsplänen
- Prüfung der Umweltverträglichkeit von Bebauungsplänen
- Landschaftspläne bzw. Grünordnungspläne zu Bebauungsplänen
Sonstige städtebauliche Leistungen
Neben dem Instrument der Bauleitplanung bieten wir Ihnen eine Unterstützung in Form von informellen Planungen wie z.B.
- Entwicklungs-, Struktur-, Rahmen- oder Gestaltpläne, die der Lösung und Veranschaulichung von Problemen dienen, die durch die formellen Planarten nur unzureichend geklärt werden können.
- Gutachten zu Einzelfragen der Planung
- besondere Plandarstellungen und PowerPoint-Präsentationen
- Beratungs- und Betreuungsleistungen, Verhandlungen mit Behörden, Präsentation der Vorhaben in der Öffentlichkeit und politischen Gremien
Prüfung der Umweltverträglichkeit von Bebauungsplänen
Am 03.08.2001 ist u. a. das Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz (BGBl. 2001, Teil 1 S. 1950, ausgegeben am 02.08.2001), welches u. a. Änderungen des Gesetzes zur Umwelt-verträglichkeitsprüfung und des Baugesetzbuches beinhaltet, in Kraft getreten. Hiernach sind Bebauungspläne auf ihre UVP-Relevanz zu überprüfen.
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