Raumordnungsverfahren |
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Bei größeren Planungsvorhaben wie z.B. Neuaufschlüssen oder Erweiterung von oberflächennahen Lagerstätten, Windenergieparks, Einkaufszentren ab gewissen Größenordnungen, die nicht im Regionalplan des jeweiligen Bundeslandes bereits berücksichtigt sind, kann ein Raumordnungsverfahren notwendig werden. Im Verfahren wird untersucht, inwieweit das Vorhaben mit den Zielen, Grundsätzen und Erfordernissen der Raumordnung und den Umweltbelangen übereinstimmt. Wir unterstützen Sie bei der
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