Planfeststellungsverfahren

Planfeststellung werden auf der Grundlage verschiedener Gesetze (z.B. Bundesfernstraßengesetz, Allgemeines Eisenbahngesetz etc.) für verschiedenste Vorhaben durchgeführt. Ein solches förmliches Verfahren kommt immer dort in Betracht, wo die Durchführung einer Maßnahme die Rechte und Interessen mehrerer Betroffener in besonders schwerwiegender Weise berührt z.B. Abgrabungsvorhaben, Flughafenausbau etc.

Wir unterstützen Sie bei:

  • Der Vorabstimmung des notwendigen Untersuchungsrahmens (Erstellung einer Tischvorlage etc.)
  • Erstellung der Verfahrensunterlagen als Grundlage für die Prüfung der Umweltverträglichkeit
  • Durchführung des Erörterungstermines

Das Büro | Landschaftsplanung | Stadtplanung | Bergrecht | Raumordnung | Planfeststellung | Projekte | Veröffentlichungen | Kooperationspartner | Impressum

© 2003 by Silke.Bremer@netcomcity.de